Grabarten

Das Wahlgrab (Erd- und Feuerbestattung)

Das Wahlgrab kann schon zu Lebzeiten ausgesucht und erworben werden oder es wird von den Angehörigen ausgewählt. Die Grabstätte darf individuell gestalt werden, es eignet sich daher gut als Familiengrab. Ein Wahlgrab wird für einen festen Zeitraum erworben, in der Regel sind dies 25 Jahre. Die Grabpflege muss selbst übernommen werden.

 

Das Reihengrab (Erd- und Feuerbestattung)

Die Grabstelle kann nicht frei ausgewählt werden, sie wird von der jeweiligen Friedhofsverwaltung vergeben. In einem Reihengrab kann in der Regel nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Die Ruhezeit wird nicht über den bestehenden Vertrag hinaus verlängert.

Die Grabpflege übernimmt die Friedhofsverwaltung.

 

Das anonyme Reihengrab (Erd- und Feuerbestattung)

Eine weitläufige Rasenfläche nimmt die Urne oder den Sarg des Verstorbenen auf. Der Grabplatz wird nicht gekennzeichnet, nur die Friedhofsverwaltung kennt die genaue Stelle.

Die Trauerverarbeitung kann dadurch erschwert werden, da ein räumlicher Bezugspunkt fehlt. Die Grabpflege übernimmt auch hier die Friedhofsverwaltung.

 

Das Kolumbarium (Feuerbestattung)

Ein Kolumbarium ist ein Bauwerk mit Nischen, es dient der zumeist oberirdischen Beisetzung von Urnen. Das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutete ursprünglich Taubenschlag. Aufgrund der optischen Ähnlichkeit mit diesem übernahmen bereits die alten Römer die Bezeichnung für ihre Grabstätten, die damals zumeist unterirdisch angelegt wurden. In Solingen stehen auf den Städtischen Friedhöfen mehrere Urnenwände zur Verfügung, Grabpflegeaufwand entsteht nicht.